Die Verspätung eines Fluges bringt in den meisten Fällen größere Probleme für Passagiere mit sich als Bus- oder Bahnverspätungen. Insbesondere bei Langstreckenflügen können Verspätungen ärgerliche Folgen mit sich bringen. Ein kleiner oder auch großer Trost kann für Betroffene unter Umständen allerdings eine Entschädigung für die Verspätung sein. Die Rechte von Fluggästen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Je nach Verspätung und Flugstrecke stehen Fluggästen Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen
Prinzipiell haben alle Fluggäste, die länger als drei Stunden auf einen Flug warten müssen das Recht auf eine Entschädigung. Dabei ist der Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen (genauer gesagt der Zeitpunkt an welchem die Türen geöffnet werden) ausschlaggebend. Wer sich also nach langem Warten schon auf eine Entschädigung freut, sollte mit der Freude so lange warten, bis der Zielflughafen erreicht ist. Gerade bei weiten Flügen lassen sich Verspätungen oft im Verlaufe des Fluges einholen. Allerdings müssen neben der reinen Verspätung teilweise weitere Bedingungen erfüllt werden, damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Prinzipiell ist für eine Entschädigung entscheidend, dass der Fluggast eine bestätigte Buchung für den jeweiligen Flug besitzt, sowie rechtzeitig beim Check-in zugegen war. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt ferner nur bei Flügen, die entweder in der EU starten (hier unabhängig von der Fluggesellschaft) oder aber in der EU landen. Entschädigung steht dem Fluggast im zweiten Fall aber nur dann zu, wenn die jeweilige Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU oder in den Ländern Norwegen, Island oder Schweiz hat.
Für den Fall, dass ein Passagier durch eine Verspätung einen Anschlusszug verpasst, steht ihm mitunter auch dann ein Recht auf Entschädigung zu, wenn die Verspätung weniger als drei Stunden betrug. Dies gilt allerdings nur dann, wenn beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht wurden und die Verspätung am Endflughafen mehr als drei Stunden beträgt.
Wie viel Entschädigung steht dem Fluggast zu?
Die Höhe der Entschädigung hängt maßgeblich von der Dauer der Verspätung sowie der geplanten Flugstrecke ab. Je länger dabei die Verspätung und je weiter entfernt das Flugziel, desto höher kann eine Entschädigung ausfallen. Unter folgendem Link kann man exemplarisch erfahren, wie viel Entschädigung man beispielsweise bei einer Flugverspätung von 3 Stunden bei unterschiedlichen Flugstrecken erwarten kann. Wenn der Fluggast den Flug aufgrund der Verspätung absagt, kann er zusätzlich auch eine Erstattung der Ticketkosten einfordern. Ein Reiseabbruch ist allerdings erst bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden möglich.
Gibt es Ausnahmen bei dieser Regelung?
Wie bei so vielem bestätigen auch im Falle von Fluggastentschädigungen Ausnahmen die Regel. Eine Fluggesellschaft muss beispielsweise dann keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung des Fluges aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ entstanden ist. Dies sind beispielsweise Streiks, Terrorangriffe oder Naturkatastrophen. Im Zweifel wird die Entscheidung darüber, ob ein Umstand außergewöhnlich war oder nicht, vor Gericht entschieden. Zu Streitfällen kommt es beispielsweise öfter bei technischen Defekten. Es kann sich für Fluggäste durchaus lohnen, sich im Zweifel an Spezialisten in Sachen Flugrecht zu wenden. Das Anrecht auf Entschädigung verjährt drei Jahre nach dem betreffenden Flug. Somit bleibt ausreichend Zeit sich über die eigenen Rechte zu informieren und gegebenenfalls eine Entschädigung einzufordern.